Leistungen und Preise
Dein erster Termin
In dem ersten Termin führen wir eine
ausführliche Anamnese durch. Zudem
erhälst du umfassende Informationen über
die therapeutischen
Behandlungsmöglichkeiten. Für den Erfolg
aber braucht es eine gemeinsame Basis - die
Chemie zwischen dir und uns muss
stimmen. Daher haben beide Seiten die
Möglichkeit, den ersten Termin nach 30
Minuten abzubrechen. Es entstehen dann
die nach der tatsächlichen Termindauer
berechneten Kosten.
Honorar
Eine Sitzungseinheit dauert bis 60 Minuten
und das Honorar beträgt 150.- Euro.
Terminabsagen
Die Praxis ist als Terminpraxis organisiert
und Termine werden nach vorhergehender
telefonischer Vereinbarung vergeben.
Dadurch wird sichergestellt, dass uns
ausreichend Zeit zur Verfügung steht. Bitte
erscheine pünktlich, nicht früher und
möglichst nicht später, zum vereinbarten
Termin. Falls du verhindert sein solltest
bitten wir dich, dieses mindestens 48
Werktagsstunden vorher mitzuteilen. Bitte
habe Verständnis dafür, dass ein nicht
rechtzeitig abgesagter Termin in Rechnung
gestellt wird, da wir in diesem Fall den
Termin nicht neu vergeben können.
Alle angegebenen Preise sind Endpreise.
Aufgrund der freiberuflichen Tätigkeit
erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen
diese daher auch nicht aus.
Anzahl der Sitzungen
Sehr oft werden wir bei der ersten
Kontaktaufnahme nach der benötigten
Anzahl der Sitzungen gefragt, um seriöse
Erfolge zu erzielen. Frühestens nach der
ersten Sitzung und einer ausführlichen
Anamnese könne wir dazu nähere Angaben
machen. Für kleinere Themen reichen
manchmal schon wenige Sitzungen aus.
Abrechnung
Das Honorar ist nach jeder Sitzung fällig und
kann in bar oder per EC-Karte beglichen
werden. Die Praxis ist eine Privatpraxis, in
der nach dem Heilpraktikergesetz generell
keine Zulassung zu gesetzlichen
Krankenkassen und Beihilfestellen besteht.
Diese Institutionen übernehmen Kosten für
Psychotherapie ausschließlich bei einer
psychischen Störung mit Krankheitswert. Für
gesetzlich Versicherte besteht die
Möglichkeit, als Selbstzahler die
Behandlungen in Anspruch zu nehmen.
Über eine Kostenerstattung durch die
private Krankenversicherung oder
Zusatzversicherung informiere dich bitte bei
deinemKostenträger und führe diese auch
bitte eigenständig durch. Eine
Nichterstattung oder Teilerstattung hat
keinen Einfluss auf die vereinbarte
Honorarforderung.
Preis- / Leistungs ist
ausgewogen